BERATUNGSLEISTUNGEN

Beratungsleistungen im Strahlenschutz

Beratung von Unternehmen und Behörden mit Aufgaben bzw. Verantwortlichkeiten
  • im Umgang mit überwachungsbedürftigen Rückständen nach der Strahlenschutzverordnung (2001) , § 97 und Anlage XII Teil A. (NORM-Stoffe: Erdöl- und Erdgasindustrie, Hüttenindustrie, Baustoffindustrie u. a.)
  • für Arbeitsplätzen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen nach der Strahlenschutzverordnung (2001), § 95 und Anlage XI Teil A und B. (Arbeitsfelder mit erhöhten Radon-222-Expositionen, Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte ohne Radon)
  • bei der Sanierung der Hinterlassenschaften des Bergbaus und der Erzaufbereitung
  • bei Sachverhalten, die auch heute noch unter die Gültigkeit der VOAS oder Haldenanordnung (HaldAO) fallen
  • im Hinblick auf strategische Entscheidungen zu radioaktiven Kontaminationen, die aus Altlasten resultieren

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