RADIOAKTIVITAET AM BAU

Radioaktivität am Bau

Bau - Straßenbau - Tunnelbau

Eine Reihe von Baumaßnahmen in Sachsen und Thüringen bedürfen der fachkundigen Begleitung des Strahlenschutzes. Ursache dafür ist in vielen Fällen der früherer Einsatz von Haldenmaterial als Baustoff bzw. als Zuschlagsstoff. Somit erfolgt bei den Baumaßnahmen ein genehmigungspflichtiger Umgang mit radioaktiven Stoffen. Aber auch bei Arbeiten zum Tunnelbau kann eine Fachbegleitung durch den Strahlenschutz erforderlich sein.
Im Rahmen dieser Aufgabenstellung führen wir folgende Teilleistungen durch:

  • Erkundung von Straßen/Geländen/Objekten mittels In-Situ-Messtechnik, Rammkernsondierungen und repräsentativen Probenahmen nach LAGA PN 98(1) und der SSK-Empfehlung(2) zur Berücksichtigung von statistischen Unsicherheiten
  • Berücksichtigung der länderspezifischen Methodik in Sachsen dokumentiert in "Radioaktive Stoffe bei Baumaßnahmen Schriftenreihe, Heft 13/2013(3)"
  • Bewertung von Planungsunterlagen aus der Sicht des Strahlenschutzes
  • Erstellung von Antragsunterlagen zur strahlenschutzrechtlichen Genehmigung von geplanten Arbeiten
  • Baubegleitung im Rahmen der Umsetzung von Nebenbestimmungen der Strahlenschutzgenehmigungen
  • Überwachung von Arbeitnehmern und Personen aus der Bevölkerung während der Bauphase
  • Beprobung von Rückständen entsprechend (1), (2) und (3) und Erarbeitung von Antragsunterlagen zur Entlassung der Rückstände aus der Aufsicht des Strahlenschutzes zur Verwertung/Entsorgung entsprechend der Strahlenschutzverordnung (4) §98

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