Die EU-Norm wurde in nationales Recht überführt
Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erfolgt die Umsetzung des Radonschutzes für Aufenthaltsräume in den §§ 124-125 und für Arbeitsplätze in Innenräumen in den §§ 126-132.
Im neuen Strahlenschutzgesetz wird der Radon Referenzwert für den Jahresmittelwert mit ≤ 300 Bq/m³ für Innenräume (Wohnungen und Arbeitsplätze) festgelegt. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandsbau.
Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erfolgt die Umsetzung des Radonschutzes für Aufenthaltsräume in den §§ 124-125 und für Arbeitsplätze in Innenräumen in den §§ 126-132.
Im neuen Strahlenschutzgesetz wird der Radon Referenzwert für den Jahresmittelwert mit ≤ 300 Bq/m³ für Innenräume (Wohnungen und Arbeitsplätze) festgelegt. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandsbau.
Arbeitsplätze
- jeder Arbeitsplatz in ausgewiesenen Gebiten im Keller / Erdgeschoss
- Überall für bestimmte Arten von Arbeitsplätzen
- Wenn Radon aus dem Boden = bestehende Situationen
- Bei > 6 mSv/a = geplante Expositionsituation
- Gebiete ermitteln, für die erwartet wird, dass die Rn-Konz. im JM in einer beträchtlichen Anzahl von Gebäuden den nationalen Referenzwert überschreitet.
Wohnräume (Bevölkerung) und öffentlich zugängliche Gebäude
- Förderung von Massnahmen zur Ermittlung
- Anregen geeigneter Schutzmassnahmen
- Lokale und nationale Informationen zu
- Radonexposition
- Gesundheitsrisiken
- Radonmessung
- Technische Mittel
- Neubauten: Radoneintritt verhindern z.B. mittels Bauvorschriften