RADON Recht

Radon - Recht

Die EU-Norm wurde in nationales Recht überführt
Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erfolgt die Umsetzung des Radonschutzes für Aufenthaltsräume in den §§ 124-125 und für Arbeitsplätze in Innenräumen in den §§ 126-132.



Im neuen Strahlenschutzgesetz wird der Radon Referenzwert für den Jahresmittelwert mit ≤ 300 Bq/m³ für Innenräume (Wohnungen und Arbeitsplätze) festgelegt. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandsbau.
Arbeitsplätze

  • jeder Arbeitsplatz in ausgewiesenen Gebiten im Keller / Erdgeschoss
  • Überall für bestimmte Arten von Arbeitsplätzen
  • Wenn Radon aus dem Boden = bestehende Situationen
  • Bei > 6 mSv/a = geplante Expositionsituation
  • Gebiete ermitteln, für die erwartet wird, dass die Rn-Konz. im JM in einer beträchtlichen Anzahl von Gebäuden den nationalen Referenzwert überschreitet.
Wohnräume (Bevölkerung) und öffentlich zugängliche Gebäude
  • Förderung von Massnahmen zur Ermittlung
  • Anregen geeigneter Schutzmassnahmen
  • Lokale und nationale Informationen zu
  • Radonexposition
  • Gesundheitsrisiken
  • Radonmessung
  • Technische Mittel
  • Neubauten: Radoneintritt verhindern z.B. mittels Bauvorschriften
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