Die EU-Norm wurde in nationales Recht überführt Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erfolgt die Umsetzung des Radonschutzes für Aufenthaltsräume in den §§ 124-125 und für Arbeitsplätze in Innenräumen in den §§ 126-132.
Im neuen Strahlenschutzgesetz wird der Radon Referenzwert für den Jahresmittelwert mit ≤ 300 Bq/m³ für Innenräume (Wohnungen und Arbeitsplätze) festgelegt. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandsbau.
Arbeitsplätze
jeder Arbeitsplatz in ausgewiesenen Gebiten im Keller / Erdgeschoss
Überall für bestimmte Arten von Arbeitsplätzen
Wenn Radon aus dem Boden = bestehende Situationen
Bei > 6 mSv/a = geplante Expositionsituation
Gebiete ermitteln, für die erwartet wird, dass die Rn-Konz. im JM in einer beträchtlichen Anzahl von Gebäuden den nationalen Referenzwert überschreitet.
Wohnräume (Bevölkerung) und öffentlich zugängliche Gebäude
Förderung von Massnahmen zur Ermittlung
Anregen geeigneter Schutzmassnahmen
Lokale und nationale Informationen zu
Radonexposition
Gesundheitsrisiken
Radonmessung
Technische Mittel
Neubauten: Radoneintritt verhindern z.B. mittels Bauvorschriften